Instagram-Fotowettbewerb REHACARE 2024
Nehmen Sie an unserem Instagram-Fotowettbewerb teil und gewinnen Sie einen »Faltscooter EXTREME«
Besuchen Sie unseren Messestand auf der Rehacare 2024 in Düsseldorf, Deutschland, und nutzen Sie die Chance, einen hypermobilen »Faltscooter EXTREME« zu gewinnen!
Alles, was Sie tun müssen, ist, ein Foto von unseren Produkten zu machen, es bis spätestens 6. Oktober 2024 auf Instagram zu posten und uns zu folgen. Verwenden Sie den Hashtag #scootergewinnen und erwähnen Sie
Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter: Der Fotowettbewerb wird von Euro Reha GmbH organisiert und steht in keiner Verbindung zu Instagram. Instagram sponsert, unterstützt oder organisiert diesen Wettbewerb nicht.2. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Messebesucher der Rehacare 2024 in Düsseldorf, Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter von Euro Reha GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahmezeitraum: Der Wettbewerb beginnt am 25. September 2024 und endet am 6. Oktober 2024.
4. Teilnahme: Um teilzunehmen, folgen Sie
5. Gewinn: Zu gewinnen gibt es einen »Faltscooter EXTREME«. Der Gewinner wird von einer Jury, bestehend aus Vertretern von Euro Reha GmbH, nach eigenem Ermessen ausgewählt.
6. Bekanntgabe des Gewinners: Der Gewinner wird innerhalb von 5 Tagen nach Ende des Wettbewerbs per Direktnachricht auf Instagram benachrichtigt. Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung antworten, wird ein neuer Gewinner ermittelt.
7. Rechte an den Fotos: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich einverstanden, dass Euro Reha GmbH die eingereichten Fotos für Marketingzwecke verwenden darf. Die Urheberrechte bleiben beim Teilnehmer.
8. Datenschutz: Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Haftungsausschluss: Euro Reha GmbH haftet nicht für technische Störungen, die die Teilnahme am Wettbewerb beeinträchtigen könnten.
10. Sonstiges: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.